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WARTUNGSVERTRAG
GUTACHTEN
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind Betreiber von technischen
Kleinkläranlagen verpflichtet, ihre Anlagen nach den Vorgaben der
"Bauaufsichtlichen Zulassung" zu warten. Ebenso sind sie für eine Ein-
haltung der gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungsleistung verantwortlich.
Hierbei wird in regelmäßigen Abständen von uns die Anlage nach vor-
heriger Anmeldung geprüft. Dabei werden vorgeschriebene Parameter
kontrolliert und abgearbeitet. Die Kontrolle beinhaltet die bauliche Substanz,
allgemeine Funktionskontrolle sowie diverse Reinigungsarbeiten und
die Überprüfung der Gebläse bzw. Pumpen.
Ebenso wird, falls erforderlich, eine Optimierung der Anlagensteuerung
vorgenommen. Verschiedene Messungen wie z. B. Temperatur, ph-Werte,
Sauerstoffgehalt, Sichttiefe, Schlammspiegel in der Vorklärung werden
vor Ort erledigt, Betriebsstunden werden abgelesen und fest gehalten.
Vom Ablauf der Kläranlage wird eine Wasserprobe entnommen und in
unserem hauseigenen Labor auf BSB5 bzw. CSB untersucht. Dabei wird
die Reinigungsleistung der Kläranlage festgestellt. Alle ermittelten Daten
werden in einem Wartungsbericht zusammengefasst und dem Betreiber
der Anlage zugestellt.
Vor jeder Erstellung einer Hauskläranlage wird ein Gutachten von einem
selbständigen Sachverständigen für Wasserwirtschaft benötigt. Der Gut-
achter beantragt für Sie die "Abwasserrechtliche Erlaubnis" bei der zu-
ständigen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Landratsamt. Dazu
sind zwei Lagepläne im Maßstab 1:1000 + 1:5000 erforderlich, in welche
die Kläranlage mit Anschluss am Haus und die Ableitung in den Vorfluter
eingezeichnet sind. Ebenso muss der ausgewählte Anlagentyp und die
Auslegung daraus hervorgehen.

Die Abnahme der Hauskläranlage wird vom Gutachter unmittelbar nach
Einbau und Fertigstellung durchgeführt und das erforderliche Abnahme-
protokoll für die zuständige Behörde erstellt.


Gerne organisieren wir Ihnen einen
kompetenten, preisgünstigen Gutachter!
Wir empfehlen unseren Kunden daher dringend,
einen Wartungsvertrag abzuschließen, der alle
erforderlichen Arbeiten und Messungen beinhaltet.
BEPROBUNGSVERTRAG
FÜR NICHTTECHNISCHE ANLAGEN
Betreibern von nichttechnischen Anlagen empfehlen wir den Abschluß
eines Beprobungsvertrages. Dieser beinhaltet zweimal jährlich eine
Wasserprobe vom Ablauf der Kläranlage und die Laboruntersuchung auf
BSB5 bzw. CSB. Selbstverständlich prüfen wir auch die bauliche Substanz
und nehmen die Temperatur- und ph-Messung vor. Alle Daten werden in
einem Wartungsbericht festgehalten und dem Betreiber zugeleitet.